Hermann-Hesse-Schule
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

Handyordnung der Hermann-Hesse-Schule


1. Grundsatz zur Nutzung digitaler Endgeräte
Die Schulgemeinde der Hermann-Hesse-Schule – Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte – legt großen Wert auf direkte Begegnungen, Kommunikation und ein förderliches Lernklima. Im digitalen Zeitalter schaffen wir daher einen geschützten Raum und regeln den Umgang mit Smartphones, Smartwatches und anderen digitalen Endgeräten verbindlich für alle am Schulleben beteiligten Personen.
• Die Nutzung privater Smartphones, Smartwatches und Kopfhörer u.Ä. ist auf dem gesamten Schulgelände bis zum Ende des Schulbetriebs grundsätzlich untersagt.
• Diese Geräte müssen ausgeschaltet in der Schultasche mitgeführt oder (sofern vorhanden) in einem Schließfach deponiert werden. Die Hermann-Hesse-Schule übernimmt keine Haftung für deponierte Geräte.
• Für digitale Anwendungen im Unterricht stehen allen Schülerinnen und Schülern schulische iPads zur Verfügung.


2. Ausnahmen und Ergänzungen
• Unterrichtszwecke: Die Nutzung privater digitaler Endgeräte ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Lehrkraft und ausschließlich für Unterrichtszwecke kurzfristig gestattet.
• Klassenarbeiten: Vor Prüfungsbeginn sind alle digitalen Endgeräte abzugeben. Nicht abgegebene Geräte gelten unabhängig von der Nutzung als Täuschungsversuch.
• Notfallkommunikation: In Notfällen dürfen Schülerinnen und Schüler ihr privates Handy oder das eines Mitschülers nutzen, um den Notruf (112/110) zu wählen.
• Dringende Kommunikation: Für dringend erforderliche Kommunikation ist die Schule über SDUI oder das Sekretariat zu kontaktieren.
• Strafbare Inhalte: Bei Verdacht auf strafbare Inhalte besteht Meldepflicht gegenüber Polizei oder zuständigen Behörden.
• Schulveranstaltungen: Für Klassen- und Kursfahrten, Unterrichtsgänge, Wandertage, Exkursionen etc. gelten die Vorgaben der zuständigen Lehrkraft.
• Medizinisch notwendige Wearables: Smartwatches und andere Wearables, die medizinischen Zwecken dienen (z. B. Blutzuckerüberwachung bei Diabetes), sind von der Nutzungsuntersagung ausgenommen, sofern ein ärztliches Attest vorliegt. Die Nutzung wird individuell abgestimmt.


3. Maßnahmen bei Verstößen
• Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann das digitale Endgerät als erzieherische Einwirkung vorübergehend einbehalten werden (§ 53 Abs. 2 SchulG NRW). Die Rückgabe erfolgt in der Regel am Ende des Unterrichtstags.
• Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann das Gerät länger einbehalten werden; in diesem Fall ist die Abholung nur durch eine erziehungsberechtigte Person während der Öffnungszeiten des Sekretariats möglich.
• Schülerinnen und Schüler können vom Unterricht oder von Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden, wenn sie durch ihr Verhalten – etwa durch unerlaubte Handynutzung – den Unterricht oder das Schulleben erheblich stören oder die Rechte anderer gefährden und wenn pädagogische Maßnahmen nicht ausreichen (§ 53 SchulG NRW).


4. Förderung von Medienkompetenz
Die Hermann-Hesse-Schule sieht Medienkompetenz als zentrale Bildungsaufgabe, die über Verbote hinausgeht. Deshalb fördern wir einen reflektierten, verantwortungsvollen und kreativen Umgang mit digitalen Medien:
• Regelmäßige Unterrichtseinheiten zur Medienbildung in allen Jahrgängen zu Themen wie Datenschutz, Cybermobbing, Fake News, Bildschirmzeit und kritische Medienreflexion.
• Projektorientiertes Lernen mit digitalen Medien.
• Förderung sozialer Kompetenzen und Konfliktfähigkeit im digitalen Raum.
• Regelmäßige Reflexion und Anpassung der Medienkompetenzförderung gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften.